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Der wahre Wert einer Beobachtungsgröße ist im
allgemeinen nicht angebbar. Man kennt nur die nach einer bestimmten
Meßvorschrift ermittelten Beobachtungswerte
Als Näherungswert für benutzt man das arithmetische
Mittel
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(9) |
Es erfüllt die GAUSSsche Bedingung der kleinsten Summe der Fehlerquadrate,
d.h. die Summe der Quadrate der scheinbaren Fehler
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(10) |
also
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(11) |
ist ein Minimum. Aus der Extremalbedingung
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(12) |
folgt nämlich
und damit (9). Darüber hinaus erfüllt das arithmetische Mittel die Bedingung,
daß die Summe der scheinbaren Fehler verschwindet.
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(13) |
was man aus (12) erkennt.
Der Vergleich von (9) mit (3) zeigt, daß bei der Bildung des arithmetischen
Mittels jedem Beobachtungswert die gleiche Wahrscheinlichkeit
zugeordnet wird. Für den Grenzfall unendlich vieler
Beobachtungen
würde sich die Standardabweichung
nach (5) zu
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(14) |
ergeben. Grundsätzlich existieren aber immer nur endlich viele Beobachtungen.
Um den Meßwert dennoch eine Standardabweichung zuordnen zu können,
definiert man
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(15) |
Diese Festlegung sichert, daß im Grenzfall
geht, und daß
einem einzigen Beobachtungswert keine Standardabweichung zukommt.
Dies wäre auch nicht sinnvoll, da ja bei einer einzigen Beobachtung keine
Vergleichsmöglichkeiten existieren. bezeichnet man als die
Standardabweichung einer Einzelmessung oder als den mittleren
quadratischen Fehler einer Einzelmessung.
Bei einer genügend großen Anzahl von Beobachtungen und beim Vorliegen einer
Normalverteilung läßt sich die statistische Sicherheit
angeben,
mit der die Messungen in dem Bereich
um den Mittelwert
liegen. Sie entspricht den in der Tabelle 1 angegebenen Wahrscheinlichkeiten
, wenn man nur
durch ersetzt. Für
gilt
.
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Juergen Weiprecht
2002-10-29